Kritik am neuen Zuger Wahlgesetz - Referendum plus geplante Beschwerde ans Bundesgericht
Das neue Zuger Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) verschärft das verfassungsmässig garantierte Stimmrecht. Das Verbot der Listenverbindungen verschärft die Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, ihren Wählerwillen auszudrücken. Daher lancierten verschiedene Parteien das Referendum gegen das neue WAG. Zusätzlich ist eine Beschwerde ans Bundesgericht in Vorbereitung.
Im Herbst 2006 wurde das Wahl- und Abstimmungsgesetz total revidiert. Der Kanton Zug wechselte vom Listenproporz zum Nationalratsproporz mit Listenverbindungen. Hauptgrund: Wählerinnen und Wähler des Kantons Zug sollten bei allen Wahlen ein einheitliches System vorfinden. Beim Nationalratsproporz können Listen miteinander verbunden werden; ein System von dem bei den eidgenössischen Wahlen der letzten Jahre alle Zuger Parteien Gebrauch machten - und wohl auch weiterhin tun werden. Listenverbindungen erhöhen die Chancen kleinerer Parteien und sorgen für eine fairere Vertretung aller Kräfte.
Am Wahlsystem auf eidgenössischer Ebene kann nicht gerüttelt werden. Das neue WAG regelt die kantonalen und gemeindlichen Wahlen und sieht nun das Verbot der Listenverbindung vor (Streichung vom Paragraph 38 im WAG vom 28.9.2006). In Kombination mit ungleich grossen Wahlkreisen im Kanton wirkt sich dies aber fatal auf die Stimmrechtsgleichheit aus: im Kanton Zug entsprechen die Einwohnergemeinden den Wahlkreisen. Da diese in der Grösse stark variieren, sind die Chancen auch sehr unterschiedlich, einen Sitz erlangen zu können, resp. seinem Wählerwillen Ausdruck zu verleihen. (Etwa die Stadt Zug hat aktuell 18 Sitze im Kantonsrat zur Verfügung, Neuheim und Walchwil indes nur je 2). In der Zuger Verfassung wird die Minderheitsvertretung ausdrücklich erwähnt. Die mit einem Listenverbindungsverbot entfernen wir uns weiter davon. Das Wahl- und Abstimmungsgesetz ist am 27. August 2009 im Kantonsrat verabschiedet worden. Der Wille der WählerInnen ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Mit dem neuen WAG mit dem Verbot von Listenverbindungen ist er gefährdet. Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Daher haben verschiedene Parteien ein gemeinsames Referendum gegen das neue WAG ergriffen (siehe auf Folgeseite die Medienmitteilung vom 27.8.2009). Die Unterschriftensammlung ist gut angelaufen. Gleichzeitig ist aber auch eine Beschwerde ans Bundesgericht in Planung. Dabei steht das WAG wegen der Verletzung des verfassungsmässig garantierten Stimmrechts im Zentrum. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Felix Uhlmann (Professor an der Universität Zürich, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtssetzungslehre) und lic. iur. Hanspeter Thür (Rechtsanwalt, führte Beschwerde ans Bundesgericht betreffend dem doppelten Pukelsheim im Kanton Aargau) sind damit betraut, die entsprechende Beschwerde vorzubereiten.
Zug, 18. September 2009.
Die Unterzeichnenden:
SP Kanton Zug: Barbara Gysel, Präsidentin
Alternative - die Grünen: Jo Lang, Präsident
Christlich-Soziale Partei: Vroni Straub-Müller, Kantonsrätin
Artikel Neue Zuger Zeitung vom Samstag, 19. September 2009:
Zum Wahl- und Abstimmungsgesetz:
"Die Linken laufen Sturm in Lausanne"